|
Informationen
Der Vorstand des Kleingartenvereines macht nochmals darauf aufmerksam, dass durch den Landrat des Landratsamtes Mansfeld-Südharz mit Wirkung des Jahres 2010 (Oktober), dass Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich untersagt hat.
Wird gegen das Verbot verstoßen, so ist mit einer Ordnungsstrafe bzw. einem Bußgeld zu rechnen. Den Mitgliedern des Vereines wird daher empfohlen, alle kompostierbaren Abfälle kleingärtnerisch zu nutzen und nicht kompostierbare Abfälle auf eigene Kosten gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Abfälle jeglicher Art auf den Allgemeinflächen des Vereines zu lagern bzw. zu hinterlassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||