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Informationen
Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld - Südharz: § 2 Zeitlicher Geltungsbereich Das Verbrennen ......... ist nur in der Zeit vom 01. April bis 30. April und vom 01. Oktober bis 30. Oktober .............. montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr gestattet. ...Feiertags ist das Verbrennen nicht gestattet. § 4 Entsorgung durch Verbrennen ..... nur Gartenabfälle, deren Kompostierung oder sonstige Verwertung sonst nicht möglich ist..........Kompostierung hat Vorrang. Der Kleingartenverein Klostermansfeld 1905 e.V. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Diese Informationen konnten Sie im Februar 2009 aus dem Amtsblatt Mansfeld - Südharz entnehmen.
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